Kosten

Anwaltskosten und Prozesskosten: Macht das Sinn? Lohnt Sich das?

Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Informationen zu den Bereichen Anwaltskosten, etwaige Gerichtskosten und Gebühren sowie Gegenstandswert und Erstattungsfähigkeit.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, häufig einhergehend mit existenziellen Sorgen und finanziellen Zukunftsängsten, stellt sich naturgemäß die Frage, ob die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen überhaupt sinnvoll oder notwendig ist und sich das “rechnet” oder “auszahlt”.

Denn einen sogenannten “Anwaltszwang” gibt es erstinstanzlich, also vor den Arbeitsgerichten, nicht. 

Theoretisch können Sie also ohne anwaltliche Unterstützung Klage gegen die Kündigung erheben und sich allein in dem Prozessverfahren vor dem Arbeitsgericht vertreten. Davon ist allerdings in den allermeisten Fällen dringend abzuraten, da es insbesondere im Kündigungsschutzprozess eine Reihe von Fallstricken gibt, die zu Fehlern führen können, die dann im Endeffekt den Arbeitnehmer im wahrsten Sinne des Wortes teuer zu stehen kommen können.

Auch wenn es auf den ersten Blick wenig verlockend erscheint, möglicherweise Anwaltskosten tragen zu müssen, sollten Sie bedenken, dass infolge und als Ziel einer kompetenten Vertretung und konsequenten Verhandlungsführung der Mehrwert durch den Erhalt des Arbeitsplatzes oder das Aushandeln einer Abfindung deutlich höher sein sollte.

Ohne dass Ihnen hierduch Kosten entstehen, berate ich Sie gern vorab über die Höhe der Anwaltsgebühren, die in Ihrem konkreten Fall entstehen können.

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Rechtsanwaltsgebühren

Die Gebühren für die Tätigkeit der Rechtsanwälte – auch im Bereich des Arbeitsrechts – sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. In diesem Gesetz ist festgeschrieben, für welche Tätigkeit welche Gebühren erhoben werden dürfen und wie hoch die jeweiligen Gebühren in Abhängigkeit vom Gegenstandswert sind.

Das Gesetz erlaubt auch den Abschluss einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Mandant und Anwalt, mit der die üblichen Gebühren überschritten oder ein Zeithonorar vereinbart werden dürften.

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