Sind Steuern und Sozialabgaben auf Abfindung zu zahlen?

Welcher Nettobetrag bleibt von der Abfindungszahlung?

Ist eine Abfindungszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes vereinbart, muss der Arbeitgeber die Abfindung abrechnen und auszahlen.

1. Ist die Abfindung steuerpflichtig?

Die Abfindung ist weder steuerfrei noch gelten besondere Freibeträge, wie noch vor mehreren Jahren. Die Abfindung unterliegt also der Einkommensteuer. Der einzige steuerliche Vorteil, den die Abfindung im Vergleich zum regulären Gehalt bietet, ist die sog. 5-tel Regelung. Danach ist die Abfindung zwar zu versteuern, jedoch steuerbegünstigt: Die Steuerlast kann auf fünf Jahre verteilt werden (Fünftelregelung), so dass Effekte der geringeren Steuerprogression genutzt werden können.

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2. Ist die Abfindung sozialversicherungspflichtig?

Die Abfindung unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht, wenn sie zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes gemäß §§ 9, 10 KSchG gezahlt wird.

Im Abfindungsvergleich ist daher genau darauf zu achten, dass keine Formulierungen wie etwa “Ausgleich für ausstehende Vergütung oder geleistete Dienste” oder ähnliches verwendet werden, sondern ausdrücklich der Zweck der Abfindung als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes klargestellt wird.