Checkliste zur Kündigung / Einführung
Anhaltspunkte für unwirksame Kündigung
Nach der Kündigung des Arbeitsvertrages ist es zunächst wichtig, Ruhe zu bewahren und zu analysieren, welche Konsequenzen sich aus der Kündigung für die persönliche Situation ergeben.
Gleichzeitig entwickeln sich zwangsläufig eine Einschätzung und ein “Bauchgefühl” über die eigene Rechtsposition und die Chancen. Und tatsächlich gibt es häufig schon bei erster Betrachtung Anhaltspunkte dafür, warum eine Kündigung unwirksam sein könnte.
Form der Kündigung
Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung können sich etwa schon daraus ergeben, dass möglicherweise die zu beachtende Form der Kündigungserklärung oder die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Nicht selten stellt sich auch die Frage, ob derjenige, der die Kündigung unterschrieben hat, überhaupt zum Ausspruch einer Kündigung befugt war.
Bei Ausspruch einer fristlosen Kündigung sollte beispielsweise stets untersucht werden, ab wann der Arbeitgeber Kenntnis von dem wichtigen Grund hatte, auf den er seine außerordentliche Kündigung stützen will. Von diesem Zeitpunkt an läuft nämlich eine Frist von zwei Wochen, binnen derer die Kündigung ausgesprochen worden sein muss.
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Kündigung inhaltlich berechtigt?
Zwar sind die Fragen zur formalen Ordnungsgemäßheit einer Kündigung bei gewissenhafter Prüfung durch einen Fachmann in aller Regel sicher und verlässlich zu beantworten. Dies gilt jedoch für die eigentliche Kernfrage nach der materiellen Wirksamkeit der Kündigung, also danach, ob der behauptete Kündigungsgrund die konkrete Kündigung an sich rechtfertigen kann, nicht immer ohne weiteres. Im Vorfeld ist stets zu prüfen, ob der allgemeine Kündigungsschutz oder sogar Sonderkündigungsschutz greifen und die ausgesprochene Kündigung an den jeweiligen Anforderungen dieser Schutzgesetze gemessen werden kann. Hinzu kommen Fragen der Beweisbarkeit, also ob der Arbeitgeber seine Behauptungen, auf die er seine Kündigung stützt, und der Arbeitnehmer seine entlastenden Behauptungen beweisen kann. Damit verbunden und vorgeschaltet sind die Beweislastregeln zu beachten: Wer muss welche Behauptung beweisen, wodurch kann ein Beweis erbracht werden und was geschieht, wenn eine Behauptung nicht bewiesen werden kann?
Der von Juristen und Anwälten gern bemühte Satz “Es kommt auf die Umstände des konkreten Einzelfalles an” hat deshalb durchaus seine Berechtigung und gilt insbesondere auch im Arbeitsrecht und speziell bei der Untersuchung der Frage, ob eine arbeitsrechtliche Kündigung wirksam ist oder nicht.
In der Menü-Rubrik “Checkliste”, in der Sie sich gerade befinden, werden die wichtigsten Prüfungspunkte dargestellt, aus denen sich Angriffspunkte gegen eine Kündigung ergeben können. Bitte beachten Sie, dass die Checkliste nur einzelne Aspekte der Kündigung punktuell beleuchten und Ihnen so einen ersten Eindruck vermitteln kann; eine umfassende und belastbare Prüfung des gesamten Sachverhaltes durch einen Fachanwalt oder Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann sie nicht ersetzen.