Häufig wird jedoch auch eine von dieser Faustformel abweichende Abfindung vereinbart, da die Abfindungshöhe das Ergebnis freier Vereinbarung ist. Auch ein in der Güteverhandlung durch das Arbeitsgericht angeregter Abfindungsvergleich stellt lediglich einen Vorschlag dar, der ohne die Zustimmung beider Parteien nicht zustande kommen kann.
Ein ganz wesentlicher Faktor zur Erreichung einer zufriedenstellenden Abfindung, außergerichtlich und im Kündigungsschutzprozess, ist natürlich zunächst das Verhandlungsgeschick und die Erfahrung der beteiligten Parteien.
Weitere wichtige Faktoren sind:
- Die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage
- Die wirtschaftliche Situation und Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers
- Die soziale Situation des Arbeitnehmers (sog. Sozialdaten), also vor allem:
Alter, Unterhaltsverpflichtungen und Dauer der Betriebszugehörigkeit