Fällt der Arbeitnehmer etwa wegen häufiger Kurzerkrankungen mehrfach aus und nimmt der Arbeitgeber dies zum Anlass für eine Kündigung, so kommt eine personenbedingte Kündigung in Betracht, wenn der Arbeitgeber zwar davon ausgeht, dass sein Mitarbeiter tatsächlich jeweils arbeitsunfähig erkrankt war, ihm die weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wegen der häufigen Erkrankungen aber nicht zumutbar erscheint. Eine verhaltensbedingte Kündigung müsste hingegen dann (nach vorheriger Abmahnung!) ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber unterstellen würde, dass die behaupteten Erkrankungen tatsächlich nicht vorgelegen haben, sondern der Mitarbeiter regelmäßig “blau” macht.