Welche Form muss eine Kündigung haben? Falsche Kündigungsfrist?

Fristen und Form der Kündigung

Nehmen Sie Arbeitsvertrag und Kündigungsschreiben zur Hand:

Schriftform

Liegt die Kündigung überhaupt schriftlich vor? Eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist unwirksam (§ 623 BGB). Eine Kündigung in elektronischer Form, also insbesondere per E-Mail, genügt dem Erfordernis der Schriftform nicht und ist ebenfalls unwirksam.

Gleiches gilt, wenn sich lediglich eine eingescannte Unterschrift oder eine aufgestempelte Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben befindet.

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Kündigungsbefugnis

Wer hat die Kündigung unterschrieben? Sofern die Unterschrift etwa bei einem Einzelunternehmen nicht vom Geschäftsinhaber selbst oder bei einer GmbH nicht vom Geschäftsführer stammt: War der Kündigende bevollmächtigt und war die Vollmacht im Original der Kündigung beigefügt?

Denn allein aus der Weisungsbefugnis eines Vorgesetzte folgt nicht zwangsläufig auch die Befugnis, die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auszusprechen.

Kündigungsfrist

Sind im Arbeitsvertrag Kündigungsfristen geregelt oder wird Bezug genommen auf gesetzliche Vorschriften oder tarifvertragliche Regelungen? Die allgemeinen Fristen für eine ordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrages sind in § 622 BGB geregelt. 

Zu beachten ist, dass allein durch die Nennung eines falschen Beendigungszeitpunktes im Kündigungsschreiben die Kündigung nicht unwirksam ist, sondern grundsätzlich nur die Beendigung unter Zugrundelegung der zutreffenden Kündigungsfrist eintritt.

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