Ihr Rechtsanwalt -
Arbeitsrecht in Berlin
Als Rechtsanwalt für Kündigungsschutz im Arbeitsrecht kämpfe ich für Ihr gutes Recht!
Langjährigen Erfahrung bei:
- Anfechtung von Kündigungen
- Prozessführung in Kündigungsschutzverfahren
- Verhandlung von Aufhebungsverträgen
- Erstreiten guter Abfindungen
Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht bietet:
- Kurzfristige Termine
- Zentrale Lage in Berlin Mitte
- Spezialisierung auf Kündigungsschutz im Arbeitsrecht
- Über 20 Jahre Prozesserfahrung
kündigung
Was tun bei Kündigung?
Geben Sie gegenüber dem Arbeitgeber keine Erklärungen dazu ab, ob Sie die Kündigung angreifen wollen. Wird in dem Kündigungsgespräch ein Vorschlag für eine „Einigung“ unterbreitet, erbitten Sie lediglich Bedenkzeit und nehmen dann kurzfristig Kontakt zu einem Spezialisten für Arbeitsrecht auf.
Habe ich Kündigungsschutz?
Kündigungsschutz greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und mehr als 10 Vollzeitkräfte beschäftigt sind: Die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. Das Kündigungsschutzgesetz unterscheidet „dringende betriebliche Erfordernisse“, verhaltensbedingte und personenbedingte Gründe.
Frist nach Kündigung?
Ab Zugang der Kündigung läuft eine Klagefrist von drei Wochen. Wird die Wirksamkeit der Kündigung eines Arbeitgebers nicht innerhalb dieser Drei-Wochen-Frist mit einer Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht angegriffen, gilt die Kündigung als wirksam und kann nicht mehr angegriffen werden.
abfindung
In vielen Fällen wird nach Ausspruch einer Kündigung eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes an den Arbeitnehmer gezahlt. Da kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht, ist Verhandlungsgeschick, Erfahrung und eine präzise Einordnung der Rechtsposition von großer Bedeutung, um eine bestmögliche Abfindung auszuhandeln. In den meisten Fällen ist es daher empfehlenswert, hiermit einen Spezialisten für Arbeitsrecht zu beauftragen.
- Wie hoch ist eine Abfindung?
- Muss eine Abfindung versteuert werden?
- Fallen bei einer Abfindung Sozialabgaben an?
aufhebungsvertrag / abwicklungsvertrag
Immer häufiger schlagen Arbeitgeber „zur Vermeidung einer ansonsten unumgänglichen betriebsbedingten Kündigung“ einen Aufhebungsvertrag vor oder bieten mit oder nach Ausspruch einer Kündigung einen Abwicklungsvertrag an. Da bei dem Abschluss einer so weitreichenden Vereinbarung eine Reihe wichtiger Punkte zu beachten ist, sollten Sie sich unbedingt der Hilfe eines Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht bedienen.
rechtsanwalt dr. henrik göddeke
- Rechtsanwalt Dr. Göddeke ist auf die gerichtliche Vertretung in Kündigungsschutzverfahren sowie die außergerichtliche Verhandlungsführung bei Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen im Arbeitsrecht spezialisiert.
- Promovierter Arbeitsrechtler und Rechtsanwalt
- Über 20 Jahre Erfahrung in der Beratung, gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung im Arbeitsrecht.
- Vertretungsberechtigt vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, dem Bundesarbeitsgericht sowie sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
- Internationale Erfahrung anwaltlicher Beratung, Vertretung und Prozessführung in den USA, Kanada und Frankreich.
- Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
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